(in dem aber immerhin nur das „Ja”-„j” und drei Buchstaben vom „Nein” enthalten sind) formuliert das Bundesverfassungsgericht zum Thema „heimliche Online-Durchsuchung”.
Die nun veröffentlichten Texte muß man wohl erst einmal sacken, d.h. von juristisch kundigen Menschen auslegen lassen, im Kern allerdings sehe ich es als Erfolg an, daß hier ein neues Grundrecht (!!!) definiert wurde.
Links: netzpolitik.org: „Übersicht zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts”
Heise: „Neues ’Computer-Grundrecht‘ schützt auch Laptops und Daten im Arbeitsspeicher”
Rock my Boat!